
Der bedeutendste Kunde unseres Facility Managements ist der Planet Erde – aber wie zukunftsgerecht handeln wir?
Von jedem Gebäude gehen Gefahren aus, welche wir im Facility Management nicht nur im Sinne der Betreiberverantwortung ‚vorbeugend’ zu begegnen haben. Was im Sinne der nun schon seit vielen Jahrzehnten etablierten Nachhaltigkeitsidee mit dem Begriff der Zukunftsgerechtigkeit neu hinzutritt, ist, dass unser vorbeugendes Management-Handeln sich nicht allein auf die Gegenwart, mit dessen Anforderungen und Problemen zu beziehen hat, sondern auch auf zukünftige Fragestellungen, insbesondere kommender Generationen. Mit dem Thema Zukunftsgerechtigkeit erhalten strategische Entscheide im Facility Management eine (noch) größere Gewichtung als bisher - ganz abseits einer planetaren Perspektive – sondern auch ganz pragmatisch.
Was meint Zukunftsgerechtigkeit genau …?
Zukunftsgerechtigkeit bezeichnet eine intertemporale Verantwortung - eine Verantwortung zwischen den Generationen, eine Verantwortung für morgen, die bereits heute greift. Bei den internationalen Verhandlungen zum Themenfeld der Nachhaltigkeit (engl. sustainability) hatte sich nämlich ein Einverständnis zwischen den Staaten herausgebildet, dass sowohl der Ressourcenschutz als auch die (nachhaltige) Ressourcennutzung nicht nur allen Völkern, sondern auch den nachfolgenden Generationen gleich offen stehen solle. Insbesondere für das globale Klima gilt dies seit einigen Jahren als nicht länger garantiert. Das Bundesverfassungsgericht sprach in Bezug zu Klimaschutz (insbesondere dem Klimaschutzgesetz KSG von 2019) von einer Generationengerechtigkeit, welche nicht länger gewährt werde, da das bestehende KSG nachfolgende Generationen eine unverhältnismäßige Mehrbelastung auferlege, deren grundrechtlich geschützte Freiheit massiv einschränke und keine Verteilungsgerechtigkeit (zwischen den Generationen) gewährt werden könne. Spätestens seit diesem Urteil findet der Begriff der Zukunftsgerechtigkeit als ein 'intergeneratives Konzept zur intertemporalen Freiheitssicherung' größere öffentliche Aufmerksamkeit. Der Begriff der Freiheitssicherung, der sich so groß, vielleicht abstrakt oder einschüchternd anhört, wurde durch dieses Gerichtsurteil auf eine praktische Kosten-Nutzen-Bilanz heruntergebrochen, denn die finanziellen Aufwendungen für geeignete Gegenmaßnahmen schon heute gelten als ein Bruchteil von dem, was nachfolgenden Generationen aufzubringen hätten.
Welche Relevanz entfaltet das Konzept Zukunftsgerechtigkeit im modernen Facility Management?
In einem modernen Facility Management spielen das Vorsorgeprinzip, die Schutzpflichten sowie der Freiheitssicherung sozio-ökonomischer Grundentscheide des Unternehmens eine zentrale Rolle bei der strategischen Ausrichtung. Spätestens seit der ESG-Richtlinie werden auch im Facility Management immer häufiger Fragen sowohl zur ökologischen, sozialen als auch wirtschaftlichen Gerechtigkeit diskutiert. Aus diesem Feld kamen in den vergangenen Jahren wichtige Impulse auch für das Facility Management auf, zum Beispiel ein Denken im ‚Lebenszyklus eines Gebäudes’. In Folge gewann ein funktionierendes Facility Management auch bei jenen Entscheidern an Aufmerksamkeit, welche dem Facility Management zuvor wenig Beachtung schenkten.
Einige Gerechtigkeitsfragen, wie sie uns bereits aus den grundlegenden Ungleichheitsbetrachtungen vergangener Jahrhunderte bekannt sind, fallen mit Blick auf Lebenszyklus-Modellen des Facility Managements schnell ins Auge:
Ließe sich das Ideenkonzept der Zukunftsgerechtigkeit - im Kern ein Konzept zeitenunabhängigen Sicherheit - auch in ein modernes Facility Management integrieren?
Wir denken ja. Was das Thema Zukunftsgerechtigkeit im Facility Management besonders interessant macht, ist weniger der (bekannte) Schutzauftrag, der ihm obliegt, sondern eine zeitenübergreifende Gewährung von Freiheiten, die das Management-Handeln nicht ausschließt. Ein kurzfristiges Denken in den vielen Leistungsbereichen des Facility Managements verwehrt diese Freiheiten. In der Alltagspraxis wird ein Facility Management nicht selten vor (unabdingbare) Folgeentscheide gestellt, deren Weichenstellungen an anderer Stelle und zu weit früheren Zeitpunkten erfolgte. Die Lasten-Verteilung (aus diesen vorangegangenen Entscheiden) darf durchaus als ungerecht bezeichnet werden. Auch werden die Möglichkeiten für ein pro-aktives Facility Management stark eingeschränkt, mitunter sitzt ein Facility Management allein im reaktiven-versorgenden Arbeitsmodus fest. Eine Folge daraus: die (Mehr-)Leistungen, welche zum Beispiel die Einführung eines „smarten“ Facility Managements [LINK zu Text Smart FM] bereitstellen könnte, wirken eher kompensierend für Fehler der Vergangenheit als gestaltend für die Möglichkeiten von morgen. Ein Umstand, der aus der Sicht der Facility Care abgeschafft gehört.
Wie könnten Gebote für mehr Zukunftsgerechtigkeit im Facility Management lauten?
Das Verbesserungspotenzial mit Blick auf das Themenfeld Nachhaltigkeit und Zukunftsgerechtigkeit ist vielfältig, insbesondere zu nennen wären:
Was ließe sich mit dem Gebot der Zukunftsgerechtigkeit bewirken?
Im Ideal steuert ein Facility Management über den gesamten Lebenszyklus Gebäude und Anlagen. Da diese Einrichtungen für einen Großteil des globalen Energie- und Ressourcenverbrauchs stehen, Emissionen verantworten, mitunter erhebliche Altlasten produzieren, kann ein kluges Facility Management wertvolle Beiträge zur Verringerung der Lasten künftiger Generationen leisten. Ein Facility Management welches zu einem ‚nachhaltigen Facility Management’ transformiert, bildet eben jene 'operativen Methodiken' ab, mit welchen das ethische Maß einer Zukunftsgerechtigkeit ausführbar wäre.Für die vier Gerechtigkeits-Sektoren (ökologisch, ökonomisch, sozial und institutionell) bieten sich im Facility Management zahlreiche konkrete Maßnahmen an, für welche hier exemplarisch Auszüge gegeben werden:
Soziale Gerechtigkeit | zukunftsgerechte Arbeits-Qualitäten im Hinblick auf Gesundheit (z. B. Raumklima), Wohlbefinden (z. B. Beleuchtung), Barrierefreiheit und Flexibilität (z. B. home office)
ökologische Gerechtigkeit | Reduktion des Primärenergieverbrauchs und der Emissionen (z. B. effiziente HLK-Technik), intelligentes Wassermanagement (z. B. Regenwassernutzung), konsequentes Abfallmanagement (z. B. waste-to-resource-Ansatz), Einsatz ökologischer (schadstoffarmer und langlebiger) Materialien sowie Vermeiden chemischer Altlasten (Stichwort: future debt)
ökonomische Gerechtigkeit | Risikominimierung sowie langfristiger Werterhalt stehen hier im Mittelpunkt; die Liste der Facility Management-Maßnahmen ist lang, dazu zählen insbesondere energetische Sanierung, Investition in langlebigere und wartungsärmere Anlagen, auch der Blick auf eine 'Klima-Resilienz' des Gebäudes (durch Starkregen, Hagel, Schneelasten, Hitzeperioden) wird immer bedeutender
institutionelle Gerechtigkeit | zukunftsgerechte Entscheide erfolgen bereits heute stärker datenbasiert als erfahrungsgesteuert, je besser und verschnittener die jeweiligen Daten sind (ihr Informationswert) desto nachhaltiger können Facility Management-Entscheide getroffen werden; KPIs (z. B. CO₂ pro Quadratmeter) spielen eine ebenso große Rolle wie die transparente Erfassung und Steuerung von Gebäude- und Anlagendaten in einem CAFM oder eines BMS (building management system), um die realen "Verbräuche" zu kennen und steuernd eingreifen zu können.
Die Institutionalisierung mittels IT ist eine Seite, die andere sollte die stärkere Repräsentanz von FM-Expertise im unternehmerischen Entscheidungsprozess bilden.
Die Zukunft gilt auf weiteres als ‚offen‘. Ob wir sie als gerecht empfinden, hängt von unserem Handeln bereits heute ab - wenn Dich Zukunftsfragen des Facility Managements interessieren, findest Du in der Facility Care einen aufgeschlossenen Sparring-Partner. Melde Dich gerne bei mir, wenn Du an einem Austausch interessiert bist – Mein Name ist Bernd Schlockermann, Du erreichst mich unter Tel. 0251 899 66 - 10 oder Mail: bernd.schlockermann@facility-care.com
Dipl.-Ing. (FH), M. Eng.
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